Wer eine Wohnung anmieten möchte, muss nahezu immer eine entsprechende Kaution als Sicherheit hinterlegen. Üblich sind hier bis zu 3 Monatsmieten, die sich allerdings auf die Kaltmiete und nicht auf die Gesamtmiete (Warmmiete) beziehen. Je nach Höhe der Kaltmiete kann hier durchaus eine beachtliche Summe entstehen. Umso spannender ist dann natürlich die Frage: Wie lange muss ich auf die Rückzahlung der Kaution warten?
Was verhindert die Auszahlung der eingezahlten Kaution?
Immer wieder kommt es nach der Kündigung einer Wohnung zu Problemen hinsichtlich der Kautionsrückzahlung. In einigen können Vermieter die Rückzahlung jedoch auch mit gutem Grund verweigern. Dies ist ganz besonders immer dann anzunehmen, wenn:
– Mietrückstände bestehen
– Schäden in der Wohnung verursacht worden sind, die nicht dem üblichen Verschleiß zuzuordnen sind
– die Abrechnung der Nebenkosten aussteht
Diese Punkte können zur Folge haben, dass die Mietkaution nicht, nur teilweise oder auch verspätet zur Auszahlung freigegeben wird. Um weitere Probleme zu verhindern, sollte man sich daher umgehend mit der zuständigen Hausverwaltung in Verbindung setzen und die jeweiligen Punkte einvernehmlich klären. Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang auch: Eine direkte Verrechnung eventuell ausstehender Nebenkosten mit der Kaution ist nicht zulässig. Mieter müssen hier stets eine separate Abrechnung erhalten. Sind dann alle Kosten beglichen, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Geht es um verursachte Schäden oder auch Ausstattungsdefizite, die sich aus der zurückliegenden Mietzeit ergeben, so wird es etwas kniffliger. Nicht immer ist hier der Vermieter im Recht. Nicht zu verantworten haben Mieter vor allem Mängel und Schäden, die sich aus dem normalen Gebrauch einer Mietsache ergeben. Hier sind unter anderem Kratzer und Schrammen im Boden, Risse in Fliesen, abgenutzte Duschköpfe oder witterungsbedingte Schäden an Fenstern zu nennen. Wie immer steckt auch hier ohne jeden Zweifel der Teufel im Detail. Kann man sich mit seinem Vermieter nicht einigen, so sollte unter Umständen ein Anwalt für Mietrecht oder der Mieterverein konsultiert werden.
Die Auszahlung muss zeitnah und schnellstmöglich erfolgen
Vermieter können aufgrund der bereits genannten Punkte die Rückzahlung der Mietkaution verweigern, verschieben oder den Auszahlungsbetrag kürzen. Letzteres ist natürlich speziell dann anzunehmen, wenn relevante Schäden in der Wohnung beseitigt werden müssen. Jedoch hat der Vermieter immer dann, wenn keine Bedenken mehr besten und die Nebenkosten abgerechnet sind, die Pflicht zur Rückzahlung.
Fazit: Starre Fristen existieren nicht!
Häufig finden sich Aussagen im Netz, wie: Die Rückzahlung der Mietkaution hat innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen! Dies ist so leider nicht stimmig. Wie bereits erläutert gibt es ganz bestimmte Punkte, die den genauen Zeitpunkt der Rückzahlung beeinflussen können. Mieter haben nur bedingt Einfluss auf den genauen Auszahlungstermin. Verzögerungen sind jedoch insbesondere immer dann zu befürchten, wenn die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben wird.